Abmahnung Nebulus GmbH wegen Verwendung von Produktfotos ohne Zustimmung

Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Nebulus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Alexander Scharnböck. In der Abmahnung werden urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht. In der Abmahnung wird vorgeworfen, auf eBay ein Produktfoto der Nebulus GmbH ohne deren Zustimmung verwendet zu haben. Es wird u. a. aufgefordert Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung des Fotomaterials gemäß Lizenzanalogie zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte Verwendung von Fotos kann unterschiedlich berechnet werden, entweder nach eigenen Lizenzbedingungen, nach der MFM-Tabelle oder schlicht weg geschätzt werden gemäß Lizenzanalogie. Es ist im konkreten Fall jeweils zu prüfen, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Die Höhe des Schadensersatzes hängt auch von verschiedenen Faktoren ab. Lassen Sie sich auch hier beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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